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Unsere Leistungen sind förder­fähig! Natürlich müs­sen dafür ein paar An­forder­ungen erfüllt sein. Jetzt hast du die Wahl. Ent­weder liest du dir, das auf dieser Seite al­les durch oder du nutzt direkt unseren Förder­checker. Your choice!

Außen­­­wirkung, Marken­­botschaft und Design sind schon seit Beginn unserer Zeit­­­rechnung untren­nbar mit­­­einander verbunden und hängen voneinander ab. Nicht selten ent­­­scheidet das Design ja auch über den Erfolg eines Pro­duktes oder einer Dienst­­­leistung.

Nach einem komp­­lexen und umfang­­reichen Bewerbungs­­verfahren mit zahllosen Referenzen und Arbeits­­proben wurde Mathias Wollweber 2019 vom Design­­forum Rheinland-Pfalz offiziell in den Stand des ak­­kreditierten Design­­beraters erhoben.
Das freut uns sehr für ihn … aber was bedeutet das für unsere Kunden?
Es bedeutet, dass unsere Leist­­ungen, die das Design betreffen, wie. z.B. ein neues CD (Corporate Design), neues Logo, Geschäfts­­ausstattung etc., nicht nur gut, sondern auch FÖRDER­­FÄHIG sind.

Natürlich muss man dafür einige An­­forderungen erfüllen, aber wenn sie erfüllt sind, winken bis zu 6000 (sechs­­tausend!) Euro als Fördergeld.

Darf ich bittegefördertwerden?

Selbst­­verständlich. Wenn Dein Unter­­nehmen länger als 3 Jahre am Start ist (also ihr schon Grown-up und kein Start-up mehr seid), ihr nicht mehr als 250 Mit­­arbeiter habt und nicht mehr als 50.000.000 Euro (fünfzig Millionen) Jahres­­umsatz einfahrt, sieht es schon ganz gut aus.

Wenn das Unter­­nehmen dazu noch in Rheinland-Pfalz ein­­getragen ist und ihr weder beratet noch consulted, habt ihr es schon fast geschafft.

Wenn alles so weit passt, über­­nehmen wir die Ab­­wicklung mit der ISB-Bank. Dort wird natürlich nochmal alles auf Herz und Nieren geprüft, damit der Zeitraum für Leistung und Ab­­rechnung (maximal 50 % der Angebots­­summe oder maximal 6000 €) festgelegt werden kann.

Ihr wollt schon seit Ewig­­keiten endlich ein modern­­eres Design?
Now ist the time!

Q&As.

Können auch Leistungen über das Design hinaus gefördert werden?

Grundsätzlich werden die Design-Beratung und Design-Umsetzung gefördert. Der Begriff „Design“ ist somit vielleicht etwas knapp gefasst. Im Prinzip umfasst die Förderung alle Themen, die Dein Corporate Design, dessen komplette Entwicklung und Umsetzung betreffen. Somit sind die Beratung, Erstellung und Anpassung von Logos, Screendesign von Websites (nicht die Programmierung), Geschäftsausstattungen, Broschüren etc. förderfähig.

Zu welchem Zeitpunkt des Projektes erhalte ich die Förderung?

Vor Beginn des Projektes erhältst Du als Auftraggeber eine schriftliche Zusage über die Höhe der Förderung und ein Zeitfenster innerhalb dessen das Projekt realisiert werden muss. Die Förderung wird nach Abschluss des Projektes an Dich ausgezahlt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um förderberechtigt zu sein?

Um förderberechtigt zu sein, muss dein Unternehmen seit mind. 3 Jahren am Markt sein und es dürfen nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt sein. Zudem darf dein Jahresumsatz 50.000.000 € nicht überschreiten und dein Unternehmen muss seinen Hauptsitz in Rheinland-Pfalz haben.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Die Förderung beträgt maximal 50% der Angebotssumme und ist begrenzt auf maximal 6.000 €.

Fallen zusätzliche Kosten für das Prüfen auf Förderberechtigung an?

Nein, für die Prüfung auf Förderberechtigung fallen für Dich keine zusätzlichen Kosten an. Die Abstimmungen mit der ISB sind im Rahmen der Designberatung im Angebot enthalten.

Von wem erhalte ich die Förderung?

Die Förderung erfolgt über die ISB – Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.

Wie läuft die Abwicklung der Antragsstellung ab und wer stellt den Antrag?

Wir übernehmen die Antragsstellung, begleiten die Abstimmungen und kümmern uns auch um die Einhaltung der Rahmenbedingungen.

Erhalte ich auch die Förderung, wenn ich zum Beispiel bisher noch kein Corporate Design oder Web-Auftritt habe?

Ja, die Förderung gilt sowohl für komplette Neuentwicklung, als auch für eine Überarbeitung vorhandener Kommunikationsmittel.

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